Contentrichtlinien

Contentrichtlinien für B2BCommunity.net - Stand: 24.07.2026

Diese Contentrichtlinien gelten für alle Einträge auf B2BCommunity.net. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und legen fest, welche Inhalte zur Plattform passen und welche Anforderungen bei der Veröffentlichung gelten.

B2BCommunity.net entwickelt ihr Angebot auf Grundlage der Erfahrungen aus dem laufenden Plattformbetrieb weiter. Die Contentrichtlinien können daher insbesondere um neue Eintragsarten, Branchen, Themengebiete, Qualitätsanforderungen und Länder ergänzt werden.

Grundsätzliche Voraussetzungen

B2BCommunity.net ist ein Spezialportal für Industriemessen, industrielle Anbieter und damit verbundene Organisationen, Dienstleistungen, Medien-, Veranstaltungs- und Übernachtungsangebote.

Einträge müssen:

Die Bezeichnung eines Angebots ist nicht allein entscheidend. Maßgeblich sind der tatsächliche Inhalt, die Zielgruppe und der Charakter des Angebots.

Ein Anspruch auf Aufnahme, eine bestimmte Kategorie oder eine bestimmte Darstellung besteht nicht. Der Betreiber kann Einträge ablehnen, zurückweisen, umkategorisieren, zur Überarbeitung freigeben oder entfernen, wenn sie nicht zu diesen Richtlinien passen.

Geografischer Bezug

Unternehmen, Organisationen, Fachmedien und Content Creators benötigen einen offiziellen Sitz oder eine geschäftliche Niederlassung in einem der aktuell von B2BCommunity.net unterstützten Länder.

Eine offiziell genutzte Geschäftsadresse in einem Büro-, Coworking- oder Businesscenter kann als Niederlassung anerkannt werden.

Veranstaltungen, Veranstaltungsorte und Unterkünfte müssen sich in einem der unterstützten Länder befinden.

Welche Länder aktuell unterstützt werden, ergibt sich aus den verfügbaren Auswahlmöglichkeiten beim Erstellen eines Eintrags.

Unternehmens- und Organisationseinträge

Ein Firmeneintrag ist insbesondere für folgende Anbieter vorgesehen:

Zusätzlich können insbesondere folgende Anbieter und Organisationen aufgenommen werden:

Allgemeine B2B-Dienstleistungen ohne erkennbaren Bezug zum Industrieumfeld werden nicht aufgenommen. Dazu zählen beispielsweise allgemeine IT-Betreuung, Büroservices oder andere branchenübergreifende Angebote, die sich nicht speziell an Industrieunternehmen richten.

Ebenfalls nicht aufgenommen werden insbesondere:

Pro Unternehmen beziehungsweise Organisation ist grundsätzlich nur ein Firmeneintrag vorgesehen. Eigene Veranstaltungen und Medienformate können zusätzlich als separate Einträge veröffentlicht werden.

Eventlocations, Hotels, Zimmer und Apartments erhalten keinen zusätzlichen Firmeneintrag. Für diese Angebote stehen eigene Eintragsarten zur Verfügung.

Veranstaltungen

Aufgenommen werden Veranstaltungen, die sich an ein berufliches Fachpublikum aus Industrie, Produktion, Technologie oder industriellen Dienstleistungen richten.

Zu den grundsätzlich passenden Veranstaltungsformen gehören:

Bei Konferenzen muss ein erkennbarer Ausstellungs-, Präsentations- oder Anbieterbereich vorhanden sein. Eine reine Vortragsveranstaltung ohne entsprechenden Ausstellungscharakter ist nicht automatisch für die Plattform geeignet.

Veranstaltungen mit der Bezeichnung „Workshop“ können aufgenommen werden, wenn der tatsächliche Schwerpunkt auf Produktpräsentationen, Live-Demonstrationen, Anwendungsmöglichkeiten oder dem Austausch mit Anbietern liegt.

Nicht aufgenommen werden insbesondere:

Veranstaltungen müssen vom Mitglied aktuell gehalten werden. Abgelaufene Veranstaltungen werden nach dem Veranstaltungsende automatisch von der öffentlichen Darstellung entfernt.

Veranstaltungsorte

Einträge für Veranstaltungsorte sind für Locations vorgesehen, die sich für geschäftliche oder industrielle Veranstaltungen eignen.

Dazu können insbesondere gehören:

Der Eintrag muss sich auf den Veranstaltungsort und seine Eignung für geschäftliche Veranstaltungen beziehen. Allgemeine Freizeit-, Gastronomie- oder Hochzeitslocations ohne ausreichenden B2B-Bezug werden nicht aufgenommen.

Für den Betreiber einer Eventlocation ist kein zusätzlicher Firmeneintrag vorgesehen.

Unterkünfte

Messe- und Businesshotels

Aufgenommen werden Hotels, deren Lage, Ausstattung oder Service für Geschäftsreisende und Besucher von Industriemessen relevant ist.

Der Beschreibungstext soll insbesondere auf folgende Punkte eingehen:

Ein allgemeiner Hotelbezug ohne erkennbare Relevanz für Geschäfts- oder Messereisende reicht für eine Aufnahme nicht aus.

Messezimmer und Apartments

Aufgenommen werden Zimmer, Apartments, Ferienwohnungen und vergleichbare Unterkünfte in der Nähe regelmäßig stattfindender Industriemessen.

Diese Eintragsart richtet sich auch an private Vermieter und kleinere Beherbergungsangebote, die Messebesuchern eine Alternative zum Hotel anbieten.

Für Unterkünfte ist kein zusätzlicher Firmeneintrag vorgesehen.

Fachmedien

Aufgenommen werden Medienangebote mit einer klaren Zielgruppe im Industrieumfeld.

Dazu können insbesondere gehören:

Das Medium muss regelmäßig Inhalte für Unternehmen, Fach- oder Führungskräfte aus Industrie, Produktion, Technologie oder verwandten Bereichen veröffentlichen.

Allgemeine Nachrichten-, Lifestyle- oder Verbrauchermedien ohne ausreichenden Industriebezug werden nicht aufgenommen.

B2B Content Creators

Aufgenommen werden Content Creators und Personal Brands, die regelmäßig fachliche Inhalte für eine berufliche Zielgruppe im Industrieumfeld veröffentlichen.

Vorausgesetzt werden insbesondere:

Reine Unterhaltungs-, Lifestyle-, Coaching- oder Karriereprofile ohne ausreichenden Industriebezug werden nicht aufgenommen.

Die Aufnahme von Content Creators erfolgt nach redaktioneller Prüfung.

Anforderungen an Texte

Alle Texte müssen in deutscher Sprache eingereicht werden und einer Rechtschreibprüfung standhalten.

Beschreibungen müssen:

Texte sollen möglichst zeitlos formuliert werden.

Geeignet:

Nicht geeignet:

Jahreszahlen, Veranstaltungstermine, Preise und andere veränderliche Angaben sollen nicht in Beschreibungstexten wiederholt werden, wenn dafür eigene Eingabefelder vorhanden sind.

Nicht zulässig sind insbesondere:

Formatierung, Links und Kontaktdaten

Für Absätze, Zwischenüberschriften und Aufzählungen ist der visuelle Editor zu verwenden.

Texte sollen durch sinnvolle Absätze gut lesbar gegliedert werden. Aufzählungen sind nur zu verwenden, wenn sie die Übersichtlichkeit verbessern.

Links, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und andere Kontaktdaten dürfen nur in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen werden. Sie sollen nicht zusätzlich in Beschreibungstexten wiederholt werden.

Bilder, Logos und weitere Medien

Es dürfen nur Bilder, Logos, Grafiken, Videos und sonstige Medien verwendet werden, für die das Mitglied über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

Medien müssen:

Nicht zugelassen sind insbesondere:

Der Betreiber kann Bilder technisch zuschneiden, komprimieren oder an die Darstellungsform der Plattform anpassen.

Aktualität und redaktionelle Bearbeitung

Mitglieder sind dafür verantwortlich, ihre Einträge aktuell zu halten. Änderungen bei Ansprechpartnern, Angeboten, Veranstaltungsdaten, Standorten oder externen Links sind zeitnah zu aktualisieren.

Der Betreiber kann insbesondere:

Inhaltliche Änderungen, die die Aussage oder das Angebot eines Mitglieds wesentlich verändern, werden nicht ohne entsprechenden Anlass vorgenommen.

Die Freigabe eines Eintrags bedeutet nicht, dass dieser dauerhaft unverändert veröffentlicht bleibt. Einträge müssen auch später den jeweils geltenden Contentrichtlinien entsprechen.